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Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche

Festsetzungen von Bauweise, Baugrenzen, Baulinien oder Bebauungstiefen bestimmen den Standort der Bauvorhaben auf dem Grundstück und die überbaubare Grundstücksfläche.


Überbaubare Grundstücksfläche

Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 841 "Bockenheimer Landstraße / Liebigstraße", © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main

Überbaubare Grundstücksflächen werden in der Regel durch die Festsetzung von Baulinien und Baugrenzen festgesetzt.

Eine Baulinie setzt fest, dass die Bebauung genau an dieser Linie beginnen oder enden muss. Die Festsetzung der Baulinie erfolgt mit dem Planzeichen einer roten Strich-Punkt-Punkt-Linie.

Eine Baugrenze setzt fest, dass die Gebäude diese Grenze nicht überschreiten dürfen. Die Festsetzung der Baugrenze erfolgt mit dem Planzeichen einer blauen Strich-Strich-Punkt-Linie.

Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.


Bauweise

Beispiel für offene Bauweise, Bebauung Riedberg, Friedrich-Karl-Klausing-Straße, © Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main
Beispiel für geschlossene Bauweise, Bebauung Riedberg, Rückseite Altenhöferallee, © Stadtplanungsamt Frankfurt am Main

Die Baunutzungsverordnung unterscheidet zwischen der offenen und der geschlossenen Bauweise. 
Bei einer offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder als Hausgruppen errichtet. Die Länge der Gebäude darf bei der offenen Bauweise  50 m nicht überschreiten.
Bei der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, dass die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.

Im Bebauungsplan kann auch eine von den genannten Bauweisen abweichende Bauweise festgesetzt werden. Sie muss klar erkennen lassen, wie die Gebäude im Verhältnis zur Grundstücksgrenze anzuordnen sind.