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Östlich A661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße

Thema:
Gewerbe, Industrie
Stadtteil: Ortbezirk:
11
Gebietsgröße:
74 Hektar
Kontakt:

Frau Sabine Brettfeld
Telefon: +49 (0)69 212 31940


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main identifiziert Flächen für die Sicherung und Entwicklung der produzierenden, weiterverarbeitenden und dienstleistenden Gewerbebetriebe. Gleichermaßen wurde deren planungsrechtliche Sicherung bzw. Umsetzung festgelegt. Dazu gehört auch der Bereich im Umfeld des Osthafens östlich der A661 - Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße.

Ein Wechsel der Eigentümer sowie der geplante Weggang der Firma Samson führen dazu, dass größere Grundstücksbereiche im Geltungsbereich des Bebauungsplans vor einem städtebaulichen Wandel stehen. Dies betrifft neben den Betriebsgrundstücken der Samson AG auch Grundstücksbereiche zwischen der Hanauer Landstraße und der Weismüllerstraße sowie Grundstücke zwischen der Schielestraße und der Peter-Behrens-Straße, die zum Teil nur mindergenutzt werden oder brachliegen.

Eine städtebauliche Neuordnung soll die städtebaulichen Ziele der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen. Der Bebauungsplan soll hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Planungsgebiet
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Osthafens, im Stadtteil Ostend der Stadt Frankfurt am Main. Es liegt zwischen der A 661 im Westen, der Bebauung entlang der Hanauer Landstraße im Norden, den Gleisanlagen der Hafenbahn sowie dem Hafenbecken Oberhafen I im Osten und dem Mainufer im Süden.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 74 Hektar.

Planungsziel
Vorrangiges Ziel des Bebauungsplans ist es, produzierende, weiterverarbeitende und dienstleistende Gewerbebetriebe zu sichern. Durch das derzeit bestehende Planungsrecht kann nicht verhindert werden, dass sich unerwünschte, konkurrierende Nutzungen im Geltungsbereich weiter ausbreiten und klassische Gewerbenutzungen verdrängen. Die planungsrechtlichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan sollen die Zulässigkeit der Nutzungen steuern.

Vorhandene Bereiche nördlich der Hanauer Landstraße sollen als Ergänzungsstandort für großflächigen, nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel weiterentwickelt werden. Die vorgesehene Begrenzung bzw. der Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche.

Der bestehende Ansiedlungsschwerpunkt unternehmensunabhängiger Rechenzentren im Bereich der Weismüllerstraße soll planungsrechtlich geregelt und gesteuert werden. Eine weitere Ansiedlung von Rechenzentren auf angrenzenden Teilflächen wird ermöglicht (Digitalpark-Ost). Darüberhinaus werden unternehmensunabhängige Rechenzentren räumlich eigeschränkt. Zudem sind Regelungen für eine bessere städtebauliche Integration der Rechenzentren festzulegen.

Zur besseren Erschließung der Gewerbe- und Industrieflächen am Oberhafen wird der Ausbau der Peter-Behrens-Straße planungsrechtlich festgesetzt.

Entsprechend den Zielen des Landschaftsplans der Stadt Frankfurt am Main sind Maßnahmen zur stärkeren Durchgrünung der Gewerbeflächen vorgesehen. Mit der Durchgrünung der Gewerbeflächen soll auch eine bessere Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer ermöglicht werden.

Ziel des Bebauungsplans ist es außerdem, den Bereich am Mainufer öffentlich zugänglich zu machen.

Planungsverlauf
Nächste Planungsschritte 2.Halbjahr 2025: Vorlage des Rechtsplanentwurfs

Aktuell: Grundlagenuntersuchungen, Erarbeitung von Gutachten

Mai 2024 – Juli 2024: Verhandlungen über einen Grundstückserwerb im Zuge eines Vorkaufsrechts im Bereich des Mainufers

April 2024: Verkauf der Grundstücke der Samson-AG

ab 2022:

  • laufende Abstimmungen mit Interxion/Digital Realty zur zukünftigen Entwicklung des „Digitalpark Ost“
  • Abstimmungen mit der Firma Samson sowie weiteren Grundstücksinteressenten zur zukünftigen Nutzung des Geländes

14.02.2022 bis 17.03.2022: Frühzeitige Beteiligung der Behörden

16.02.2022 bis 03.03.2022: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (online)

2022-2023: Erarbeitung eines Struktur- und Nutzungskonzeptes als Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplans und für weitere Abstimmungen
                         
21.12.2021: Inkrafttreten einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung städtebaulicher Ziele des B-Plan 941

11.11.2021: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 941 –  Östlich A661 – Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße