Öffnungszeiten
AUSKÜNFTE UND BERATUNGEN
Allgemeine Auskünfte zum gültigen Planungsrecht und Einsichtnahme in den Baulückenatlas:
Allgemeine Auskünfte zum gültigen Planungsrecht und Einsichtnahme in den Baulückenatlas erhalten Sie bei der Planauskunft:
unter der Telefonnummer (069) 212 44116 oder
nach telefonischer Terminvereinbarung im Planungsdezernat, Bauteil C, Raum C 212.
Im digitalen Auskunftssystem zum Planungsrecht planAS haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich für jedes Flurstück/jede Liegenschaft eine individuelle, kostenfreie Informationsmappe mit einem Auszug aus dem entsprechenden jeweils gültigen Bebauungsplan zu erstellen. Darüber hinaus stehen im Auskunftssystem planAS auch alle Begründungen und textlichen Festsetzungen der Bebauungspläne und die rechtswirksamen Bereiche der Fluchtlinienpläne als kostenfreie pdf-Dokumente zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie Ihre individuelle Informationsmappe zum aktuellen Planungsrecht von uns auch digital erhalten. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail mit der Benennung Ihrer Liegenschaft (Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück) an:
abteilung-2.amt61@stadt-frankfurt.de.
Den Baulückenatlas finden Sie im Auskunftssystem planAS unter dem Thema Baulückenatlas.
Beratung zu Bauvorhaben in den stadtplanerischen Vorbehaltsgebieten:
im Planungsdezernat, Bauteil C
nach telefonischer Vereinbarung mit den Projektverantwortlichen
Einsichtnahme in veröffentlichte Bebauungsplanentwürfe (Veröffentlichung) sowie ausgelegte Planunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die Einsichtnahme ist ohne Anmeldung und uneingeschränkt zu den Öffnungszeiten des Planungsdezernates möglich.
Montag - Freitag | 08.30 - 18.00 Uhr |
im Planungsdezernat - Atrium -
Auskünfte zum Entwurf des Bebauungsplans erhalten Sie während des Durchführungszeitraums in der Planauskunft:
unter der Telefonnummer (069) 212 44116 oder
nach telefonischer Terminvereinbarung im Planungsdezernat, Bauteil C, Raum C 212.
Einsichtnahme in öffentlich ausgelegte Planfeststellungsverfahren:
Die Einsichtnahme ist ohne Anmeldung und uneingeschränkt zu den bekannt gemachten Offenlagezeiten möglich.
Beratung und Information über einzelne Wohnungsbauförderprogramme:
im Planungsdezernat, Bauteil C
nach telefonischer Vereinbarung mit der Wohnungsbauförderung