Modernisierungsbonus
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 05. Juni 2025 eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Modernisierung des Wohnungsbestands beschlossen. Ziel des „Frankfurter Modernisierungsbonus“ ist es, mit städtischen Zuschüssen die energetische Modernisierung des Frankfurter Gebäudebestandes voranzutreiben, Anreize für ökologisch nachhaltige Investitionen zu schaffen und gleichzeitig die Bezahlbarkeit für Mieterinnen und Mieter zu sichern.
Mit der Richtlinienänderung wird die Förderung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Der städtische Zuschuss erhöht sich von bislang 30 Prozent auf 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Zudem wird die maximale Höhe der förderfähigen Kosten deutlich angehoben – ein notwendiger Schritt angesichts der gestiegenen Baukosten. Auch die Antragstellung wird künftig vereinfacht: Die erforderlichen energetischen Nachweise orientieren sich direkt an den Vorgaben der Bundesförderung (BEG). Bereits vorhandene Nachweise für die KfW oder das BAFA können in der Regel anerkannt werden.
Zusätzlich zur Grundförderung können Eigentümerinnen und Eigentümer künftig auch Zuschüsse für besonders umweltfreundliche Maßnahmen beantragen.
Eigentümern von Wohngebäuden werden attraktive Fördermöglichkeiten im "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes - Modernisierungsbonus" angeboten. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, wie das Dämmen der Fassade oder des Daches, der Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung. Aber auch eine Reihe weiterer Maßnahmen, wie die Ergänzung des Wohnungsbestandes durch Um- und Ausbau oder Umwandlungen von Gewerbe zu Wohnen ist förderfähig. Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt – abhängig vom erreichten energetischen Standard zwischen 650 Euro und 1.300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Zuschuss kann darüber hinaus erhöht werden, wenn z.B. erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, nachhaltige Dämmstoffe verwendet werden oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut wird. Auch ergänzende Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zum Anbau von Balkonen und zur Verbesserung des Wohnumfelds können zusätzlich gefördert werden.
Die geförderten Wohnungen müssen in der Regel für 30 Jahre als Wohnraum erhalten bleiben. Die Miethöhe nach der Modernisierung ist für diesen Zeitraum durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.
Fördervoraussetzung für energetische Modernisierungen ist eine Energieberatung und die Verbesserung des energetischen Standards, mindestens auf das Niveau „Effizienzhaus 85“ oder bei erhaltenswerten Gebäuden auf das Niveau „Effizienzhaus Denkmal“. Werden nur einzelne Bauteile energetisch modernisiert oder nur die Heizung ausgetauscht, müssen die Mindestanforderungen aus der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) nachgewiesen werden.
Eine Kombination des Modernisierungsbonus mit den Fördermitteln des Bundes (BAFA + KfW) ist möglich.
Wenn keine energetischen Maßnahmen geplant sind, können barrierefreie Umbauten oder der Anbau von Balkonen auch als Einzelmaßnahmen gefördert werden. Aber auch einfachere Maßnahmen zur Stadtbildpflege bei ortsbildprägenden oder erhaltenswerten Gebäuden sowie die Umgestaltung des Wohnumfelds sind als Einzelmaßnahmen förderfähig.
Externer Modernisierungsberater
Andreas Braun
Tel.: (06151) 1015778
E-Mail: post@abra-architekten.de
Individuelle Beratung nach telefonischer Vereinbarung.