Modernisierungsprogramm
Eigentümern von Wohngebäuden werden attraktive Fördermöglichkeiten im "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes" angeboten. Förderfähig ist eine Reihe von Maßnahmen, beispielsweise zur energetischen Modernisierung oder zur Ergänzung des Wohnungsbestandes durch Um- und Ausbau oder Umwandlungen von Gewerbe zu Wohnen. Die Förderung wird wahlweise als Darlehen (85 % der förderfähigen Kosten) oder als Zuschuss (30 % der förderfähigen Kosten) gewährt. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt – abhängig vom erreichten energetischen Standard - 500, 600 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden die Mehrkosten einer denkmalgerechten energetischen Sanierung berücksichtigt. Zusatzförderungen gibt es außerdem für die Passivhaus-Bauweise oder die Zusammenlegung von kleinen Wohnungen. Aber auch für Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen, zu Verbesserungen im Wohnumfeld und zur Stadtbildpflege im Rahmen einer Gesamtmaßnahme können zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Diese Maßnahmen werden auch als Einzelmaßnahmen gefördert, dann jedoch ausschließlich durch Zuschüsse.
Die Miethöhe nach der Modernisierung ist durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt, wobei höchstens von mittleren Wohnlagen auszugehen ist. Die geförderten Wohnungen müssen dauerhaft als Wohnraum erhalten bleiben.
Fördervoraussetzung für energetische Modernisierungen ist die nach einer Vor-Ort-Energieberatung nachgewiesene Verbesserung des energetischen Standards über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Bestandsbauten hinaus.