Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2
Wohnberechtigt sind alle Haushalte mit einem mittleren Einkommen, das nicht mehr als 40 % (Stufe 1), 55 % (Stufe 2) und 70 % (Stufe 3) über den festgelegten Grenzen nach § 5 Abs.1 HWoFG (Sozialwohnungsberechtigung) liegt. Informationen zu den aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Richtlinie und Antragsformulare
erhalten sie über unsere Internetseite oder im Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Str. 10
60311 Frankfurt am Main
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu den Richtlinien:
Kennen Sie die Kampagne „FRANKFURT FAIRMIETEN“?
Die Kampagne verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über Mietangebote und Voraussetzungen zur Anmietung von Wohnungen, die nach der aktuellen städtischen Richtlinie Förderweg 2 und dessen Vorgängerprogramm (Familien- und Seniorenprogramm) erstellt wurden und werden.
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.frankfurt-fairmieten.de.