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Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2

Wohnberechtigt sind alle Haushalte mit einem mittleren Einkommen, das nicht mehr als 40 % (Stufe 1), 55 % (Stufe 2) und 70 % (Stufe 3) über den festgelegten Grenzen nach § 5 Abs.1 HWoFG (Sozialwohnungsberechtigung) liegt. Informationen zu den aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.

Einstiegsmiete je m² Wohnfläche und Monat
(zzgl. Betriebskosten):
Stufe 1: 8,50 €
Stufe 2: 9,50 €
Stufe 3: 10,50 €

Wird die Wohnung an einen Haushalt der Stufe 2 oder 3 vermietet, ist der Differenzbetrag zur Stufe 1 an die Stadt Frankfurt abzuführen:

Mietanpassung nur nach Verbraucherpreisindex (unter Beachtung des BGB Mietrechts) bis max. zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich

Grunddarlehen je m² förderfähiger Wohnfläche 800 €

Konditionen 
Zinssatz: 30 Jahre zinslos
ab dem 31. Jahr: marktüblicher Zinssatz für erstrangige 
Hypotheken mit 10-jähriger Zinsfest-schreibung - max. 5 %

Tilgung: 1 %
Bearbeitungsgebühr: 1 %
Auszahlung: 99 %
Eigenkapital: 15 %


Frankfurter Programm für den Neubau von Bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Zuschüsss © Stadtplanungsamt Stadt Frankfurt am Main

Auszahlung in der Regel in folgenden Raten
50 %  Fertigstellung des Rohbaus
40 %  Bezugsfertigstellung
10 %  Gesamtfertigstellung und Schlussabrechnung

Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
- Das Bauvorhaben wird im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main errichtet.
- Für das Bauvorhaben wurden konkurrierende Entwurfsverfahren an städtebaulich wichtigen Standorten durchgeführt.
- Die Qualitätskriterien (Anlage 2 der Richtlinie) wurden bei der Planung berücksichtigt.
- Bei der Ausführung von barrierefrei erreichbaren Wohnungen wurden die Kriterien zum barrierearmen Wohnstandard (Anlage 3 der Richtlinie) beachtet.

Förderfähige Wohnfläche
Wohnungen für 1 Person  bis max. 50 m²
Wohnungen für 2 Personen bis max. 68 m²
Wohnungen für 3 Personen bis max. 80 m²
Wohnungen für 4 Personen bis max. 92 m²
…für jede weitere Person max. 12 m²

Flächenzuschlag für rollstuhlgerechten Wohnraum nach DIN 18040-2 (in jeweils gültiger Fassung): 8%

Richtlinie und Antragsformulare 
erhalten sie über unsere Internetseite oder im Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau
Kurt-Schumacher-Str. 10
60311 Frankfurt am Main



Kennen Sie die Kampagne „FRANKFURT FAIRMIETEN“?

Die Kampagne verschafft Ihnen einen kompakten Überblick über Mietangebote und Voraussetzungen zur Anmietung von Wohnungen, die nach der aktuellen städtischen Richtlinie Förderweg 2 und dessen Vorgängerprogramm (Familien- und Seniorenprogramm) erstellt wurden und werden. 

Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.frankfurt-fairmieten.de.

 


Ansprechpartner/-innen

Frau Ilona Schäfer (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 36571

Frau Priscilla Nogueira (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 71953

Frau Susanne Kreinz-Klawitter (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 44531

Frau Kolthoff (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 35902

Frau Katharina Zeller (Planung)

Telefon: +49 (0)69 212 30744

Herr Olaf Grohmann (Finanzierung)

Telefon: +49 (0)69 212 34682

Frau Claudia Mouhsine (Finanzierung)

Telefon: +49 (0)69 212 35346

Herr Ralf Steinkrauss (Finanzierung)

Telefon: +49 (0)69 212 35107