Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1
Die städtische Förderung nach dieser Richtlinie wird kombiniert mit der Förderung des Landes Hessen nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. Wohnberechtigt sind Haushalte, die bei der kommunalen Wohnungsvermittlungsstelle registriert sind und deren Einkommen innerhalb der festgelegten Grenzen nach § 5 Abs.1 HWoFG (Stufe 1) und der Verordnung zur Bestimmung abweichender Einkommensgrenzen bei der Wohnraumförderung, GVBL. S. 331 (Stufe 2) liegt. Informationen zu den aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Einstiegsmiete je m² Wohnfläche und Monat (zzgl. Betriebskosten):
in Stufe 1: 5,00 €
in Stufe 2: 6,50 €
Mietzuschlag bei einem hohen energetischen Standard
in Stufe 1: 0,50 €
Mietanpassung nach Verbraucherpreisindex (unter Beachtung des BGB Mietrechts) bis max.
in Stufe 1: 15 %
in Stufe 2: 10 %
unter ortsüblicher Vergleichsmiete möglich
Grunddarlehen je Wohneinheit
in Stufe 1: 10.000 €
in Stufe 2: 6.000 €
Konditionen
Zinssatz: 30 Jahre zinslos
ab dem 31. Jahr: marktüblicher Zinssatz für erstrangige Hypotheken mit 10-jähriger Zinsfestschreibung - max. 5 %
Tilgung: 1 %
Bearbeitungsgebühr: 1 %
Auszahlung 99 %
Eigenkapital 15 %
Auszahlung in der Regel in folgenden Raten
25 % Fertigstellung der Kellerdecke
25 % Fertigstellung des Rohbaus
40 % Bezugsfertigstellung
10 % Gesamtfertigstellung und Schlussabrechnung
Der Zuschuss zum Mietertrag kann wahlweise für die Dauer der Zweckbindung jährlich nachträglich zum Bezugsdatum oder einmalig bei Bezug in Form einer Summe, die mit einem Zinssatz von 3 % abgezinst wird, ausgezahlt werden.
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
Das Bauvorhaben wird im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main errichtet.
Für das Bauvorhaben wurden konkurrierende Entwurfsverfahren an städtebaulich wichtigen Standorten durchgeführt.
Die Qualitätskriterien (Anlage 2 der Richtlinie) wurden bei der Planung berücksichtigt.
Bei der Ausführung von barrierefrei erreichbaren Wohnungen wurden die Kriterien zum barrierearmen Wohnstandard (Anlage 3 der Richtlinie) beachtet.
Förderfähige Wohnfläche
Wohnungen für 1 Person bis max. 45 m²
Wohnungen für 2 Personen bis max. 60 m²
Wohnungen für 3 Personen bis max. 72 m²
Wohnungen für 4 Personen bis max. 84 m²
…für jede weitere Person max. 12 m²
Flächenzuschlag für barrierefreien Wohnraum nach DIN 18040-2 (in jeweils gültiger Fassung): 8%
Flächenzuschlag für rollstuhlgerechten Wohnraum nach DIN 18040-2 (in jeweils gültiger Fassung): 16%
Anträge im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" werden zusammen mit der Landesförderung in einem Antrag und unter Verwendung des Formulars der WI-Bank gestellt. Sie finden es unter:
https://www.wibank.de/wibank/hessisches-mietwohnungsbauprogramm/soziale-mietwohnraumfoerderung--geringe-einkommen-/307058
Die Beratung und Antragsannahme für die kommunale sowie die Landesförderung erfolgt bei der städtischen Wohnungsbauförderstelle.