Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1
Die städtische Förderung nach dieser Richtlinie wird kombiniert mit der Förderung des Landes Hessen nach der „Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung“. Wohnberechtigt sind Haushalte, die bei der kommunalen Wohnungsvermittlungsstelle registriert sind und deren Einkommen innerhalb der festgelegten Grenzen nach § 5 Abs.1 HWoFG (Stufe 1) und der Verordnung zur Bestimmung abweichender Einkommensgrenzen bei der Wohnraumförderung, GVBL. S. 331 (Stufe 2) liegt. Informationen zu den aktuell geltenden Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Anträge im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" werden zusammen mit der Landesförderung in einem Antrag und unter Verwendung des Formulars der WI-Bank gestellt. Sie finden es unter:
https://www.wibank.de/wibank/hessisches-mietwohnungsbauprogramm/soziale-mietwohnraumfoerderung--geringe-einkommen-/307058
Die Beratung und Antragsannahme für die kommunale sowie die Landesförderung erfolgt bei der städtischen Wohnungsbauförderstelle.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu den Richtlinien: