Baulandpotenziale Wohnen
Die Zahl der wohnberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner in Frankfurt am Main (Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnung) ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, seit 2016 um gut 29.000 Einwohner. Bis Ende 2019 waren 769.599 wohnberechtigte Einwohner registriert. Das Bevölkerungswachstum wird nach Vorausberechnungen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen (Juni 2015) bis zum Jahr 2030 auf rund 810.000 Einwohner steigen.
Durch dieses weiterhin erwartete Einwohnerwachstum steigt auch die Nachfrage nach Wohnraum. Seit 2016 sind gut 15.000 Wohnungen neu errichtet worden. Bis zum Jahr 2030 besteht ein Bedarf von 90.000 Wohnungen in Frankfurt am Main (Wohnungsbedarfsprognose Frankfurt am Main, Institut für Wohnen und Umwelt, Juni 2016, Darmstadt).
Um diesem steigenden Bedarf nach Wohnraum gerecht zu werden, müssen weitere Flächen für den Wohnungsbau aktiviert werden. Ziel ist es die Vorbereitung und Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau zu koordinieren.
Basis hierfür ist eine Übersicht der Baulandpotenziale Wohnen. Die Übersicht zeigt Potenzialflächen auf, die mehr als 50 Wohneinheiten aufweisen und bei denen zur Realisierung des Wohnbauflächenpotenzials Planungsrecht geschaffen werden muss. Als Zeithorizont werden 10 Jahre zu Grunde gelegt.
Die aufgeführten Baulandpotenziale befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Bevor diese als Baugebiete mit baureifen Grundstücken zur Verfügung stehen, durchlaufen sie im Regelfall die Phasen Exploration, Rechtsplanung, Bodenordnung und Erschließung. Aufgrund der vielschichtigen Prozesse ist diese Prognose mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die erwartete Wohnbautätigkeit auf den bereitgestellten Grundstücken hängt in der Regel von individuellen Entscheidungen der privaten Grundstückseigentümer ab und kann somit nur abgeschätzt werden.
Insgesamt stehen Flächen für 19.700 Wohneinheiten mittel- bis langfristig zur Verfügung (Stand 2019).
Ergänzend zu diesen Baulandpotenzialen könnten in Gebieten, in denen aktuell Voruntersuchungen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (gemäß Baugesetzbuch §§ 165 ff.) durchgeführt werden, nach derzeitigen Schätzungen insgesamt 10.370 Wohneinheiten entstehen.
In Gebieten, die momentan unter dem Vorbehalt von Achtungsabständen um Störfallbetriebe stehen, könnten weitere rund 3.850 Wohneinheiten errichtet werden. Darüber hinaus bestehen Restpotenziale in Baugebieten von etwa 1.500 Wohneinheiten.
Insgesamt ergibt sich ein rechnerisches Gesamtpotenzial von 35.420 Wohneinheiten.
Ein Großteil der Wohneinheiten soll in Umstrukturierungsgebieten errichtet werden, die durch ausgewählte neue Bauflächenpotenziale der Außenentwicklung ergänzt werden.