Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch
Bebauungsplanverfahren Nr. 920
Herr Michael Theis
Telefon: +49 (0)69 212 44587
Projektbeschreibung
Planungsanlass
Das Plangebiet besteht im Wesentlichen aus den Flächen von zwei ehemaligen Gärtnereibetrieben. Es bietet sich hier die Möglichkeit, früher einmal überwiegend von Gewächshäusern belegte Flächen zukünftig für neuen Wohnraum zu nutzen. Damit kann die Siedlungsentwicklung nach innen, also innerhalb bereits bestehender Siedlungsflächen, gelenkt werden. Gleichzeitig wird damit sparsam mit Grund und Boden umgegangen.
Planungsgebiet
Das Gebiet liegt im Stadtteil Nieder-Eschbach beidseits der Straße Am Hollerbusch zwischen dem Frankfurter Graben und der Stadtbahntrasse U2/U9. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 3,6 Hektar.
Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Planungsziel
Die Flächen der beiden ehemaligen Gärtnereien sollen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden.
Der Bebauungsplan hat dabei die Aufgabe die Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen. Ergänzend ist der Ausbau der sozialen Infrastruktur geplant, insbesondere soll eine Kindertagesstätte neu entstehen. Dies entspricht auch den Absichten der Flächeneigentümer:innen.
Ziel ist es, verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedliche Formen des Wohnens zu ermöglichen. Damit soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden. Vorgesehen ist der Bau von überwiegend Mehrfamilienhäusern mit einem breiten Angebot für viele Bewohnergruppen. Mit der Planung soll auch der Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung angewendet werden. Somit sollen auch in diesem Gebiet geförderter Wohnungsbau sowie gemeinschaftliche Wohnprojekte entstehen. Hierzu sind städtebauliche Verträge abzuschließen.
Mit dem neuen Bebauungsplan soll in Fortführung des nordwestlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Damit wird die neue Bebauung näher an den vorhandenen Ortsrandweg entlang des Frankfurter Grabens heranrücken. Innerhalb des Plangebietes sollen großzügige Grün- und Freiräume entstehen, die miteinander vernetzt sind und die neu entstehenden Nachbarschaften mit dem Umfeld verknüpfen. Die Grün- und Freiräume sollen eine hohe Aufenthaltsqualität besitzen und Aktivitätszonen und Spielbereiche bereitstellen. Die Georg-Büchner-Straße soll im Bereich des Plangebietes ausgebaut werden. Ziel ist es, sie an die nördlich und südlich angrenzende Straßenbreite anzupassen.
Aus dem Klimawandel ergeben sich Anforderungen, die bei der Planung genauso berücksichtigt werden wie Niederschlagswasser zurückzuhalten und zu bewirtschaften. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Minimierung der Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erarbeiten. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob im weiteren Verfahren darüber Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen ergriffen werden müssen.
Planungsverlauf
Nächste Planungsschritte: Abschluss Städtebaulicher Verträge und Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs des Bebauungsplanentwurfs
Aktuell:
- Konkretisierung des städtebaulichen Konzeptes
- Verhandlung über städtebauliche Verträge mit den Grundstückseigentümern unter Berücksichtigung des sogenannten Baulandbeschlusses für die Frankfurter Stadtentwicklung. Gegenstand der vertraglichen Regelungen:
- Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen
- Sicherung von gefördertem Wohnungsbau
- Sicherung von Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
- Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen - Erstellung des Rechtsplanentwurfs
14. Dezember 2017: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 920
Oktober 2017: Vorstellung erster Planungsansätze im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in einer Sitzung des Ortsbeirats
