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Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch

Bebauungsplanverfahren Nr. 920

Thema:
Städtebaulicher Entwurf, Wohnen
Stadtteil: Ortbezirk:
15
Gebietsgröße:
3,6 ha
Kontakt:

Herr Michael Theis
Telefon: +49 (0)69 212 44587


Projektbeschreibung

Planungsanlass
Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden.

Planungsgebiet
Das Gebiet liegt im Stadtteil Nieder-Eschbach beidseits der Straße Am Hollerbusch zwischen dem Frankfurter Graben und der Stadtbahntrasse U2/U9. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 3,58 Hektar.

Planungsziele
Innerhalb des Geltungsbereichs sind zurzeit zwei Gärtnereien angesiedelt. Beide Flächen sollen zur Abstimmung der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung und ergänzender Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und eventuell ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich geschaffen werden. Da derzeit für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, es aber für erforderlich angesehen wird, das Gebiet einer geordneten Entwicklung zuzuführen, besteht die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. 

Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.

Es soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden.

Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Die vorhandene öffentliche Straße an der Stadtbahntrasse soll ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden.
Es ist geplant, über den Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem 30 % der geplanten Bruttogrundfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern.

Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus im Einzelfall Ausgleichsflächen nachzuweisen, soweit die Eingriffe bisher nicht erfolgt sind oder zulässig waren.

Planungsverlauf

Nächste Planungsschritte: Abschluss Städtebaulicher Verträge und Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

Aktuell:

  • Konkretisierung des städtebaulichen Konzeptes
  • Verhandlung über städtebauliche Verträge mit den Grundstückseigentümern unter Berücksichtigung des sogenannten Baulandbeschlusses für die Frankfurter Stadtentwicklung. Gegenstand der vertraglichen Regelungen:
          - Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen
          - Sicherung von gefördertem Wohnungsbau
          - Sicherung von Flächen für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
          - Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen
  • Erstellung des Rechtsplanentwurfs

14.12.2017: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 920

Oktober 2017: Vorstellung erster Planungsansätze im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in einer Sitzung des Ortsbeirats