GrünGürtel-Park Seckbach Nord
Planungsanlass
Der Bebauungsplan Nr. 812 ersetzt den 1986 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 446, dessen Zielsetzung es war, im Gebiet Wohnbebauung zu etablieren. Diese Planung wurde jedoch nicht in den Flächennutzungsplan des Umlandverbandes Frankfurt vom Mai 1987 aufgenommen, um den als Kaltluftentstehungsgebiet wichtigen Freiraum nicht weiter einzuschränken. Nachdem die Flächen nordwestlich von Seckbach im Rahmen der Frankfurter GrünGürtel-Planung als unverzichtbarer Baustein für das zusammenhängende Grünflächensystem der Stadt festgestellt wurden, beschloss die Stadtverordnetenversammlung 1991, das Gebiet in den Frankfurter GrünGürtel aufzunehmen. 1997 folgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 812 GrünGürtel-Park Seckbach-Nord.
Planungsgebiet
Das Planungsgebiet liegt nordwestlich des Ortsteils Seckbach. Es erstreckt sich im Westen bis an die Friedberger Landstraße und im Norden bis an den Berger Weg. Im Osten reicht es mit großen Freizeitgartenflächen bis an den Lohrpark heran. Im Südosten verläuft die Grenze entlang der Nussgartenstraße und weiter hinter der bestehenden Wohnbebauung an der Straße "Im Staffel" bis zum Auerweg. Dieser stellt die südliche Grenze des Geltungsbereiches und die Grenze zum unmittelbar anschließenden Huthpark dar.
Im Plangebiet kommen verschiedenste Lebensräume mit vielfältiger Tier- und Pflanzenwelt vor. Besondere Bedeutung kommt dem Gebiet für die Kalt- und Frischluftproduktion zu. Es ist damit ein wertvoller Baustein in einem ökologischen Gesamtkonzept zum Schutz der Natur, der Lebensgrundlagen der Menschen und zum Erhalt der Landwirtschaft in Frankfurt am Main.
Planungsziele
Das Ziel der Planung ist , die im Übergang vom Stadtrand zur freien Landschaft gelegenen reizvollen Flächen zu erhalten, langfristig zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Sicherung der für das Stadtgebiet wichtigen klimatischen Funktion der Freiflächen stellt ein weiteres Planungsziel dar.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 812 GrünGürtel-Park Seckbach-Nord wird die Entwicklung eines Parks eingeleitet, der ein Bindeglied zwischen den beiden historischen Frankfurter Naherholungsgebieten Huthpark und Lohrpark darstellt.
Im Sinne der GrünGürtel-Planung soll, basierend auf der seltenen Nutzungsmischung und Kleinteiligkeit des Gebietes, eine parkartige Landschaft entstehen, die verschiedenen Nutzungsansprüchen Raum bietet.
Projektverlauf
Auf der Grundlage des „Landschaftsplans zum GrünGürtel-Park Seckbach“ und einem Konzept des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am Main wurde der Bebauungsplan Nr. 812 ab 1997 erarbeitet.
Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde entsprechend § 3 (1) Nr. 2 BauGB abgesehen, da eine Unterrichtung der Bürger und Erörterung der Planung bereits am 05.12.1994 auf Grundlage des Landschaftsplans Seckbach-Nord erfolgt war.
Im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung am 01.12.2003 wurden die Bürger erneut über den aktuellen Planungsstand informiert.
Am 26.02.2004 wurde mit einem zweiten Aufstellungsbeschluss die Wohnbebauung im Südosten des Plangebietes aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Diesem Beschluss folgte von April bis Mai 2004 die Trägerbeteiligung.
Der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans folgte eine zweite öffentlich Auslegung von Mai bis Juni 2005 und eine dritte öffentliche Auslegung von November bis Dezember 2007.
Die zweimalige Wiederholung der öffentlichen Auslegung macht deutlich, dass der planerische Anspruch, auf den Flächen verschiedene Nutzungsarten nebeneinander zu ermöglichen, auch eine Reihe von Konflikten in sich birgt.

